Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und Teilnahmebedingungen
1. Die Allgemeinen Geschäfts-, bzw. Teilnahmebedin-gungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Ver-anstaltung möglichen Belange.
2. Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Ver-anstalter.
3. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Perso-nenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor. Für selbst verschul-dete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.
4. Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 16 Jahre. Minderjährige Teilnehmer müssen die im Flyer oder auf der Homepage erhältliche Erklärung von einem volljähri-gen Teilnehmer unterzeichnen lassen. Ihre gesetzlichen Vertreter müssen zusätzlich mit der Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden sein.
5. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken be-wusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Posterwaffen etc.)
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu infor-mieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er wäh-rend der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zu-gelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüs-tungen sowie übermäßigen Alkoholkonsum.
8. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetz-lichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
9. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Verans-taltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.
10. Schadenersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
11. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
12. Alle Rechte – insbesondere die der gewerblichen Vermarktung – an Ton- und Filmaufnahmen sowie Foto-grafien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
13. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeit-lich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerb-liche Vermarktung.
14. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.
15. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Be-griffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vor-behalten.
16. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wie-dergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Verans-talters zulässig.
17. Für Teilnehmer unter 18 Jahren besteht generelles Alkoholverbot. Darüber hinaus behält sich der Veranstal-ter das Recht vor, einzelnen Teilnehmern beschränktes oder generelles Alkoholverbot zu erteilen.
18. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des
Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschlie-ßen.
19. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages bei Nichtteilnahme ist aus organisatorischen Gründen grund-sätzlich nur bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. In diesem Fall muss eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent des Teilnahmebetrages einbehalten wer-den. Danach kann keine Erstattung mehr erfolgen.
20. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
21. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grund-sätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sei-nen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu ent-richten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich.
22. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
23. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Drit-ten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
24. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Ne-benabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Ver-anstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schrift-formerfordernisses.
25. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, be-rührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
26. Es gelten die Allgemeine Geschäfts- sowie Teilnah-mebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland